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Beitragsbemessungsgrenze-Krankenversicherung.info Brutto-Netto.eu Beitragsbemessungsgrenzen.info Nettorechner.com.de Krankenversicherungspflicht.biz Jahresarbeitsentgeltgrenze.org Kaufmännische-Software.info Lohnsteuerklassen 1 - 6Worin unterscheiden sich die Lohnsteuerklassen und wann kann lässt sich die Lohnsteuerklasse ändern? Nachfolgend sollen die Lohnsteuerklassen 1-6 in einer Lohnsteuerklassenübersicht erläutert werden.
Das deutsche Steuerrecht kennt 6 Lohnsteuerklassen, auf deren Basis der Lohnsteuerabzug von Arbeitnehmern vorgenommen wird. Die Einteilung in die 6 Lohnsteuerklassen ist im Einkommensteuergesetz in § 38b EStG geregelt. Im Folgenden sollen die Lohnsteuerklassen nur kurz (und nicht abschließend) in einer Übersicht dargestellt werden. Worin unterscheiden sich die 6 Lohnsteuerklassen?Wenn Sie das Nettogehalt oder die Lohnsteuer in Abhängigkeit von den Lohnsteuerklassen berechnen wollen, können Sie einen Gehaltsrechner oder entsprechende Lohnsteuertabellen verwenden. Der Gehaltsrechner berücksichtigt zumeist auch das Faktorverfahren für die Lohnsteuerklassen-Kombination 4/4.Die Lohnsteuerklassen 1,2 und 3Nachfolgend finden Sie eine Lohnsteuerklassen-Übersicht:Lohnsteuerklasse 1: Die Lohnsteuerklasse 1 wird grundsätzlich bei alleinstehenden Arbeitnehmern verwendet. Lohnsteuerklasse 2: Die Lohnsteuerklasse 2 gilt grundsätzlich für alleinerziehende Arbeitnehmer. Lohnsteuerklasse 3: Die Lohnsteuerklasse 3 ist nur für verheiratete Arbeitnehmer vorgesehen. Diese Lohnsteuerklasse wird allerdings nur bescheinigt, wenn der Ehepartner in der Lohnsteuerklasse 5 eingeordnet wurde oder keinen Arbeitslohn bezieht. Für die Bescheinigung der Lohnsteuerklasse 3 sind auch noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Zum Überblick auf lohnsteuerklassen.info Die Lohnsteuerklassen 4, 5 und 6Lohnsteuerklasse 4: Die Lohnsteuerklasse 4 gilt grundsätzlich für verheiratete Arbeitnehmer, welche beide Arbeitslohn beziehen. Bei dieser Lohnsteuerklasse ist auch das so genannte Faktorverfahren möglich.Lohnsteuerklasse 5: Die Lohnsteuerklasse 5 wird dem Arbeitnehmer zugeordnet, dessen Ehegatte die Lohnsteuerklasse 3 beantragt hat. Lohnsteuerklasse 6: Diese Lohnsteuerklasse gilt etwa bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen eines Arbeitnehmers oder auch, wenn keine Lohnsteuerkarte abgegeben wurde. Was ist die günstigste Lohnsteuerklasse?Werden nur steuerliche Aspekte betrachtet, so ist die günstigste Lohnsteuerklasse dann gewählt, wenn der ausgezahlte Nettolohn am höchsten ist. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass es immer noch möglich ist, am Jahresende eine Steuererklärung abzugeben und es dabei zu einer Einkommensteuererstattung kommen kann aber nicht muss. Bei den Steuerklassenkombinationen 3/5, 5/3 und 4/4 mit Faktor ist die Abgabe einer Steuererklärung für das betreffende Steuerjahr sogar obligatorisch. Für die Wahl der günstigsten Lohnsteuerklassen-Kombination kann ein Steuerklassenrechner hilfreich sein. Nähere Informationen können auch dem folgenden Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2013 entnommen werden.Es gibt aber auch noch außersteuerliche Aspekte bei der Wahl der optimalen Lohnsteuerklasse zu berücksichtigen. Vielfach wird darauf hingewiesen, dass gerade Ehegatten auch die Auswirkungen der Lohnsteuerklasse auf die Lohnersatzleistungen, welche zum Teil vom Nettogehalt abhängen, beachten sollen. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie in diesem Fall aber vor dem gelanten Wechsel der Lohnsteuerklasse einen Experten fragen. In diesem Zusamenhang sei auch der Antrag Auf Lohnsteuerermäßigung genannt, um das Nettogehalt zu erhöhen. Die auf der Lohnsteuerkarte (ab 2013 elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) eingetragenen Werbungskosten oder Sonderausgaben haben allerdings keinen Einfluss auf die Sozialversicherungsbeiträge. Führt die Einteilung in die Lohnsteuerklassen zu einer gerechten Besteuerung?Auch wenn die Einteilung in Lohnsteuerklassen eine möglichst gerechte Besteuerung schon beim Lohnsteuerabzug ermöglichen soll und eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei Arbeitnehmern in vielen Fällen nicht besteht, sollte doch geprüft werden, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnen würde. Insbesondere, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht das ganze Jahr über bestanden hat, kann es sein, dass zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde. In diesem Fall kann grundsätzlich eine Steuererklärung im Rahmen einer so genannten Antragsveranlagung abgegeben werden. Eine Überprüfung, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt, kann Ihnen ein Steuerberater beantworten oder z.B. mit einem Steuerprogramm erfolgen.Wie lassen sich die Auswirkungen einer Änderung der Lohnsteuerklasse überprüfen?Hierzu können Lohn- und Gehaltsrechner verwendet werden. Schauen Sie hierzu z.B. auf Bruttonetto-Rechner.org. Mit diesem Lohnrechner lassen sich auch die Auswirkungen des Faktorverfahrens berechnen.
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