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Lohnsteuerklassen 1 - 6

Worin unterscheiden sich die Lohnsteuerklassen und wann kann lässt sich die Lohnsteuerklasse ändern? Nachfolgend sollen die Lohnsteuerklassen 1-6 in einer Lohnsteuerklassenübersicht erläutert werden.


 Lohnsteuerklassen         Lohnsteuerklassen        Lohnsteuerklassen        Lohnsteuerklassen

Das deutsche Steuerrecht kennt 6 Lohnsteuerklassen, auf deren Basis der Lohnsteuerabzug von Arbeitnehmern vorgenommen wird. Die Einteilung in die 6 Lohnsteuerklassen ist im Einkommensteuergesetz in § 38b EStG geregelt. Im Folgenden sollen die Lohnsteuerklassen nur kurz (und nicht abschließend) in einer Übersicht dargestellt werden.

Worin unterscheiden sich die 6 Lohnsteuerklassen? Wenn Sie das Nettogehalt oder die Lohnsteuer in Abhängigkeit von den Lohnsteuerklassen berechnen wollen, können Sie den Gehaltsrechner 2012 verwenden. Dieser berüksichtigt auch das Faktorverfahren für die Lohnsteuerklassen-Kombination 4/4. Nachfolgend finden Sie eine Lohnsteuerklassen-Übersicht:

Lohnsteuerklasse 1: Die Lohnsteuerklasse 1 gilt grundsätzlich für alleinstehende Arbeitnehmer.

Lohnsteuerklasse 2: Die Lohnsteuerklasse 2 gilt grundsätzlich für alleinerziehende Arbeitnehmer.

Lohnsteuerklasse 3: Die Lohnsteuerklasse 3 gilt nur für verheiratete Arbeitnehmer. Diese Lohnsteuerklasse wird nur bescheinigt, wenn der Ehepartner in der Steuerklasse 5 eingeordnet wurde oder keinen Arbeitslohn bezieht. Für die Bescheinigung der Lohnsteuerklasse 3 sind auch noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Lohnsteuerklasse 4: Die Lohnsteuerklasse 4 gilt grundsätzlich für verheiratete Arbeitnehmer, welche beide Arbeitslohn beziehen. Bei der Steuerklasse ist auch das so genannte Faktorverfahren möglich.

Lohnsteuerklasse 5: Die Steuerklasse 5 wird dem Arbeitnehmer zugeordnet, dessen Ehegatte die Lohnsteuerklasse 3 beantragt hat.

Lohnsteuerklasse 6: Diese Steuerklasse gilt etwa bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen eines Arbeitnehmers und auch wenn keine Lohnsteuerkarte abgegeben wurde.

Weitere Details zu den einzelnen Lohnsteuerklassen finden Sie auf der Seite Steuerklassen.com.de.


Was ist die günstigste Lohnsteuerklasse? Werden nur steuerliche Aspekte betrachtet, so ist die günstigste Lohnsteuerklasse dann gewählt, wenn der ausgezahlte Nettolohn am höchsten ist. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass es immer noch möglich ist, am Jahresende eine Steuererklärung abzugeben und es dabei zu einer Einkommensteuererstattung kommen kann aber nicht muss. Es gibt aber auch noch außersteuerliche Aspekte bei der Wahl der optimalen Lohnsteuerklasse zu berücksichtigen. Vielfach wird darauf hingewiesen, dass gerade Ehegatten auch die Auswirkungen der Lohnsteuerklasse auf die Lohnersatzleistungen, welche zum Teil vom Nettogehalt abhängen, beachten sollen. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie in diesem Fall aber vor dem gelanten Wechsel der Steuerklasse einen Experten fragen.Schauen Sie hierzu auch auf Steuerklassen.com.de.

Führt die Einteilung in die Lohnsteuerklassen zu einer gerechten Besteuerung? Auch wenn die Einteilung in Lohnsteuerklassen eine möglichst gerechte Besteuerung schon beim Lohnsteuerabzug ermöglichen soll und eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei Arbeitnehmern in vielen Fällen nicht besteht, sollte doch geprüft werden, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnen würde. Insbesondere, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht das ganze Jahr über bestanden hat, kann es sein, dass zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde. In diesem Fall kann grundsätzlich eine Steuererklärung im Rahmen einer so genannten Antragsveranlagung abgegeben werden. Eine Überprüfung, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt, kann Ihnen ein Steuerberater beantworten oder z.B. mit einem Steuerprogramm erfolgen.

Wie lassen sich die Auswirkungen einer Änderung der Lohnsteuerklasse überprüfen? Hierzu können Lohn und Gehaltsrechner verwendet werden. Schauen Sie hierzu z.B. auf BruttoNetto-Rechner.org. Mit diesem Lohnrechner lassen sich auch die Auswirkungen des Faktorverfahrens berechnen.


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